Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Schafe

LG Darmstadt

25.11.1998

7 S 201/98; NJW-RR 1999, 1630

Sachverhalt

Eine Schafherde, die durch einen Elektrozaun aus Drahtgeflecht abgesperrt war, war ausgebrochen und hatte erhebliche Schäden verursacht. Der Geschädigte verlangte Ersatz vom Tierhalter.

Beurteilung

Die Absicherung durch das Drahtgeflecht wurde nicht als ausreichend angesehen in dem Fall, dass die Tiere nicht nur kurzfristig, sondern den ganzen Tag über oder nachts unbeaufsichtigt waren. Dem Tierhalter gelang die Darlegung der Beachtung seiner Aufsichtspflicht deshalb nicht.

Entscheidung

Die Klage war erfolgreich.