Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Pferd Gericht OLG Celle Datum 13.02.1989 Aktenzeichen 1 U 12 / 88 ; VersR 1989, 714 Sachverhalt Wegen Koliksymptomen seines Pferdes konsultierte der Kläger einen Tierarzt. Dieser suchte nicht nach Anzeichen für einen Darmverschluss. Der Hengst starb. Der Kläger begehrte Schadensersatz. Beurteilung Bei Koliksymptomen eines Hengstes musste jeder Tierarzt an einen inkarzerierten Bruch denken und ganz gezielt nach Anzeichen für einen Darmverschluss suchen. Ein Tierarzt, der die Ursache der Koliken eines Pferdes nicht erkannte, hätte zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers die Behandlung alsbald abbrechen und die sofortige Weiterbehandlung des Tieres in einer Fachklinik anregen müssen. Der Verstoß gegen diese Grundsätze war als grober Behandlungsfehler zu werten. Entscheidung Der Klage wurde stattgegeben. Zurück zur Übersicht