Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Pferd

OLG Celle

13.02.1989

1 U 12 / 88 ; VersR 1989, 714

Sachverhalt

Wegen Koliksymptomen seines Pferdes konsultierte der Kläger einen Tierarzt. Dieser suchte nicht nach Anzeichen für einen Darmverschluss. Der Hengst starb. Der Kläger begehrte Schadensersatz.

Beurteilung

Bei Koliksymptomen eines Hengstes musste jeder Tierarzt an einen inkarzerierten Bruch denken und ganz gezielt nach Anzeichen für einen Darmverschluss suchen. Ein Tierarzt, der die Ursache der Koliken eines Pferdes nicht erkannte, hätte zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers die Behandlung alsbald abbrechen und die sofortige Weiterbehandlung des Tieres in einer Fachklinik anregen müssen. Der Verstoß gegen diese Grundsätze war als grober Behandlungsfehler zu werten.

Entscheidung

Der Klage wurde stattgegeben.