Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Boxer-hund

OLG Koblenz

01.02.1990

5 U 1300/89; NJW-RR 1991, 25

Sachverhalt

Die Klägerin war Eigentümerin eines in das Zuchtbuch eingetragenen Boxerhundes. Der Hund wurde dem Beklagten zur Ausbildung für die Schutzhundprüfung übergeben. Nachdem er einige Zeit ausgebildet wurde, verendete der Hund. Der Tierarzt fand im Magen des Hundes zahlreiche unterschiedlich große Gummi-, Kunststoff- und Lederteile. Er führte den Tod des Hundes auf einen Kreislaufschock mit finalem Kollaps zurück. Das LG hat die Schadensersatzklage abgewiesen.

Beurteilung

Um die Todesursache des Hundes exakt festzustellen, hätte es ggf. mikroskopischer, histologischer und bakteriologischer Untersuchungen bedurft. Die Klägerin unterließ im Streit über die Todesursache des Hundes eine solche eingehende Untersuchung. Hierin war eine Beweisvereitelung zu sehen, die zu einer Umkehr der Beweislast führte. Der Ausbilder des Hundes wurde daher von der grundsätzlich ihn treffenden Beweislast befreit.

Entscheidung

Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg.