Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Perserkater Gericht AG Zittau Datum 30.03.2005 Aktenzeichen 5 C 389/04; NJW-RR 2006, 168 Sachverhalt Die Parteien stritten um Schadensersatzansprüche, die auf dem Verkauf eines Perserkaters beruhten, sowie um die Minderung des Kaufpreises. Die Kläger behaupteten, der Kater sei bereits bei der Übergabe an einer Pilzinfektion erkrankt, zumindest aber Sporenträger gewesen. Daraufhin hätten sich der Kläger und dessen Tochter bei dem Tier angesteckt. Dem Beklagten sei die Erkrankung bekannt gewesen, da er entsprechende Medikamente und Desinfektionsmittel bei der Abwicklung des Kaufvertrages mit übergeben hatte. Beurteilung Es lag kein Mangel i.S.d. § 434 BGB vor, wenn die gekaufte Sache zwar eine Eigenschaft aufwies, die grundsätzlich als Mangel angesehen werden konnte, diese jedoch eine bei einem derartigen Kaufgegenstand eine häufiger (hier ca. 20%) auftretende Beeinträchtigung darstellte, so dass der Erwerber mit einer derartigen Beeinträchtigung rechnen musste. Entscheidung Das AG hat die Klage abgewiesen. Zurück zur Übersicht