Urteil: Details

Zivilrecht

Haustiere

BGH

20.01.1993

VIII ZR 10/92; WuM 1993, 109

Sachverhalt

Der Beklagte, der die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfolgte, war Herausgeber eines Mietvertragsformulars für Wohnräume, das auch im Wege des freien Verkaufs vertrieben wurde. Der Kläger, der die Interessen der Mieter in Kassel und Umgebung wahrnahm, hatte aus diesem Vertragsformular 33 Klauseln beanstandet, unter anderem den Passus über Verbot der Haustierhaltung.

Beurteilung

Die Klausel konnte keinen Bestand haben, weil sie nicht ausreichend die gegenläufigen Interessen von Mieter und Vermieter berücksichtigte. Das totale Verbot hätte auch solche Tiere erfasst, deren Vorhandensein von Natur aus – wie etwa bei Zierfischen im Aquarium – keinen Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter haben konnte.

Entscheidung

Der Klage wurde zum Teil stattgegeben.