Urteil: Details

Zivilrecht

Hund

LG Köln

11.02.1994

6 S 189/93; ZMR 1994, 478

Sachverhalt

Die Beklagten mieteten eine Wohnung von den Klägern, in der nach dem Mietvertrag jede Tierhaltung außer Ziervögeln oder –fischen der Erlaubnis des Vermieters bedurfte. Die Beklagten hielten ohne Erlaubnis einen Hund. Die Kläger forderten von den Beklagten vergeblich die Beseitigung des Hundes. Das AG hat die Klage abgewiesen.

Beurteilung

Der Vermieter war bei seiner Entscheidung, ob er die im Mietvertrag ihm vorbehaltene Erlaubnis zur Tierhaltung erteilte, durch keinen sachlichen Grund eingeschränkt. Auch die Kenntnis des Vermieters, dass sich Hunde in der Wohnung befanden, stand dem Anspruch auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung nicht entgegen, weil die Mieter zum Aufenthalt der Hunde angegeben hatten, diese tagsüber für fremde Personen zu verwahren.

Entscheidung

Auf die Berufung der Kläger wurde das Urteil des AG aufgehoben.