Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Hund Gericht LG Köln Datum 11.02.1994 Aktenzeichen 6 S 189/93; ZMR 1994, 478 Sachverhalt Die Beklagten mieteten eine Wohnung von den Klägern, in der nach dem Mietvertrag jede Tierhaltung außer Ziervögeln oder –fischen der Erlaubnis des Vermieters bedurfte. Die Beklagten hielten ohne Erlaubnis einen Hund. Die Kläger forderten von den Beklagten vergeblich die Beseitigung des Hundes. Das AG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Der Vermieter war bei seiner Entscheidung, ob er die im Mietvertrag ihm vorbehaltene Erlaubnis zur Tierhaltung erteilte, durch keinen sachlichen Grund eingeschränkt. Auch die Kenntnis des Vermieters, dass sich Hunde in der Wohnung befanden, stand dem Anspruch auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung nicht entgegen, weil die Mieter zum Aufenthalt der Hunde angegeben hatten, diese tagsüber für fremde Personen zu verwahren. Entscheidung Auf die Berufung der Kläger wurde das Urteil des AG aufgehoben. Zurück zur Übersicht