Urteil: Details

Zivilrecht

Affe

AG München

08.12.1995

111 C 24235/95; NJW-RR 1996, 1399

Sachverhalt

Die Klägerin nahm die beklagte Reiseveranstalterin auf Schadensersatz in Höhe von 1.100 DM in Anspruch mit der Behauptung, sie sei auf dem Gelände des von der Beklagten vermittelten Hotels in Kenia von einem dort eingedrungenen Affen gebissen worden.

Beurteilung

Freilaufende Affen waren in Kenia landestypisch und es war auch typisch für diese Tiere, dass sie, weil sie von Touristen immer wieder gefüttert wurden, auf der Suche nach Fressbarem auch in Hotelanlagen eindrangen. In Kenia von einem Affen gebissen zu werden, stellte ein ebenso allgemeines Lebensrisiko dar wie ein Biss durch einen freilaufenden Hund in Deutschland, nur dass der Hund in der Regel einen Halter hatte, der haftbar gemacht werden konnte. Zäune wären zur Abhaltung der klettergewandten Tiere nicht geeignet und andere Möglichkeiten wurden nicht dargetan.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.