Urteil: Details

Zivilrecht

Zucht / Handel

West Highland Terrier

LG Aschaffenburg

14.12.1989

S 210/89; NJW 1990, 915

Sachverhalt

Der Kläger hatte vom Beklagten eine junge Hündin gekauft. Grundlage des Vertrages waren AGB des Verkäufers. Die junge Hündin war wegen einer bereits beim Kauf bestehenden Darmkrankheit gestorben. Der Käufer klagte aus Wandelung.

Beurteilung

Zwar stand der Wortlaut des Kaufvertrages einer Wandelung entgegen. Der Formularvertrag musste sich jedoch am AGB-Gesetz messen lassen. Junge Hunde trugen lediglich ein geringes allgemeines Lebensrisiko, das durch eine Verwendung als Arbeitstier oder dergleichen noch nicht erhöht war. Da man bei dem geringen Alter des Tieres davon ausgehen konnte, dass andere Umwelteinflüsse noch keine allzu große Rolle gespielt hatten, handelte es sich dabei um eine neu hergestellte Sache. Aus § 11 Nr.10e AGBG ergab sich die Möglichkeit des Käufers zur Wandelung.

Entscheidung

Die Wandelungsklage des Käufers hatte Erfolg.