Urteil: Details

Zivilrecht

Zucht / Handel

Hundewelpen

AG Gifhorn

16.05.2006

33 C 70/05 (III)

Sachverhalt

Die Kläger hatten vom beklagten Züchter einen Golden Retriever Welpen erworben. Im formularmäßigen Kaufvertrag des Züchters war eine Haftung für Mängel ausgeschlossen. Es stellte sich heraus, dass der Hund an mittel- bis höhergradiger HD litt. Die Kläger machten Schadensersatz geltend.

Beurteilung

Ein junger Hund stellt bis zu einem gewissen Alter eine neue Sache dar. Der Ausschluss der Mängelhaftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen war deshalb ausgeschlossen. Obwohl ein Tier keine Sache war, waren die Vorschriften für den Kauf beweglicher Sachen anwendbar, da die Eigenheit des Tierkaufs keine andere Beurteilung erforderlich machte.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.