Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Golden Retriever/Labrador Gericht VG Lüneburg Datum 30.04.1997 Aktenzeichen 7 B 24/96 Sachverhalt Die Antragstellerin, bereits einmal wegen unerlaubter Hundezucht mit einem Bußgeld belegt, erhielt später auf Antrag die Erlaubnis zu Zucht, Haltung und Handel von Hunden. Die Konzession war zunächst bis Ende des folgenden Jahres befristet und beschränkte die Zucht auf 7 Retriever, die in vorerst 3 Zwingern untergebracht werden sollten; zusätzlich wurde die Führung eines Bestandsbuchs mit näheren Angaben zu allen Verkäufen aufgegeben. Kurz nach Ablauf der Erlaubnis fand der amtliche Veterinär bei einer Besichtigung mehr Hunde als zugelassen und nicht nur Retriever vor, außerdem 2 neue, ungenehmigt in Betrieb genommene Zwinger; das Bestandsbuch enthielt trotz zahlreicher, unbestrittener Verkäufe keine Eintragungen. Beurteilung Wegen der wiederholten Führung eines Zuchtbetriebes ohne Erlaubnis sowie der klaren Verstöße gegen erteilte Auflagen fehlte es der Antragstellerin an der erforderlichen Zuverlässigkeit. Entscheidung Der Antrag auf Aufhebung der Untersagungsverfügung (bezüglich Zucht und Haltung von Hunden) wurde abgelehnt. Zurück zur Übersicht