Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

Golden Retriever/Labrador

VG Lüneburg

30.04.1997

7 B 24/96

Sachverhalt

Die Antragstellerin, bereits einmal wegen unerlaubter Hundezucht mit einem Bußgeld belegt, erhielt später auf Antrag die Erlaubnis zu Zucht, Haltung und Handel von Hunden. Die Konzession war zunächst bis Ende des folgenden Jahres befristet und beschränkte die Zucht auf 7 Retriever, die in vorerst 3 Zwingern untergebracht werden sollten; zusätzlich wurde die Führung eines Bestandsbuchs mit näheren Angaben zu allen Verkäufen aufgegeben. Kurz nach Ablauf der Erlaubnis fand der amtliche Veterinär bei einer Besichtigung mehr Hunde als zugelassen und nicht nur Retriever vor, außerdem 2 neue, ungenehmigt in Betrieb genommene Zwinger; das Bestandsbuch enthielt trotz zahlreicher, unbestrittener Verkäufe keine Eintragungen.

Beurteilung

Wegen der wiederholten Führung eines Zuchtbetriebes ohne Erlaubnis sowie der klaren Verstöße gegen erteilte Auflagen fehlte es der Antragstellerin an der erforderlichen Zuverlässigkeit.

Entscheidung

Der Antrag auf Aufhebung der Untersagungsverfügung (bezüglich Zucht und Haltung von Hunden) wurde abgelehnt.