Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht VG Frankfurt Datum 23.06.1994 Aktenzeichen 2 G 1026/94 (3) Sachverhalt Wegen mangelhafter Haltungsbedingungen nahm das Veterinäramt den Hund des Antragstellers aus seinem Zwinger auf dem Gartengelände heraus und brachte ihn in einem Tierheim unter. Der Antragsteller, der zuvor auf diverse Schreiben der Behörde nicht reagiert hatte, erfuhr hiervon erst nachträglich. Beurteilung Eine erhebliche Vernachlässigung des Hundes war gegeben, jedoch nicht durch amtliches tierärztliches Gutachten bestätigt, wie für eine Wegnahme erforderlich. Zusätzlich stellte sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Entscheidung Der Antrag war erfolgreich. Zurück zur Übersicht