Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Hunde Tier Schäferhund Gericht LG Gießen Datum 05.03.1993 Aktenzeichen 6 Js 166 199/92 3 Ns Sachverhalt Der Blindenhund des stark sehbehinderten Angeklagten geriet vor dessen Haus mit dem Hund einer Passantin aneinander. Durch Schläge des Angeklagten mit einer Palette und einer Holzlatte auf das fremde Tier auseinandergetrieben, liefen beide Hunde auf die Terrasse des Hauses, wo sie mit sich selbst beschäftigt blieben. Obwohl die Tiere kein aggressives Verhalten zeigten, packte der Angeklagte den Hund der Passantin an den Hinterläufen und schleuderte ihn ein unmittelbar angrenzendes Bachbett, das ca. 3 m tiefer gelegen, ausgetrocknet und gepflastert war. Ein Tierarzt stellte noch am selben Tag Schürf- und Blutwunden sowie eine erhöhte Schmerzhaftigkeit im Hüft- und Lendenwirbelbereich fest. Beurteilung Mit dem Wegschleudern des Hundes beging der Angeklagte zugleich ein Tierschutzdelikt sowie eine Sachbeschädigung. Entscheidung Die Berufung gegen die Verurteilung wurde abgewiesen. Zurück zur Übersicht