Urteil: Details

Strafrecht

Zucht / Handel

Hund

AG Limburg

18.06.2010

53 Ds - 4 Js 8022/08

Sachverhalt

Die Angeklagten, ein Ehepaar, hielten in ihrem Haus mit Garten eine große Anzahl von Hunden verschiedener kleiner Rassen. Nach der Aufsuchung des Hauses, stellte der Amtstierarzt einen mäßigen Pflegezustand der Tiere fest. Während der, von der Staatsanwaltschaft erwirkten, Durchsuchung stellten die Beamten insgesamt 77 Hunde mäßigen Pflegezustands im Haus und auf dem Außengelände fest. 28 Hunde waren stark mit Kot verschmutzt, 37 wiesen starke Tränspuren an den Augen auf, 40 wiesen starke bis sehr starke Verschmutzungen der Ohrmuscheln und der Gehörkanäle auf, 32 Hunde waren verfilzt und zeigten weitere pflegebedürftige Eigenschaften. Das Haus roch intensiv nach Urin, die Luft im Keller war stark mit Ammoniak versetzt. In einem von vielen Käfigen fand sich ein verendetes Tier. Nach der Anordnung des Abtransportes der Tiere hat der Angeklagte die Beamten beschimpft und angegriffen, sodass zwei von ihnen verletzt wurden.

Beurteilung

In so einem großen Ausmaß der körperlichen Pflegedefizite können Schmerzen und Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes verursacht werden sowie erhebliche psychische Beeinträchtigungen. Die Hunde wiesen bereits aufgrund mangelnder Erfahrung mit anderen Menschen und Reizarmut Verhaltensstörungen auf. Sie nahmen keinen Blickkontakt mit den anwesenden Personen auf, verhielten sich starr, klemmten die Rute ein und urinierten teilweise bei direkter Ansprache und Berührung spontan auf den Boden. Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in zwei Fällen schuldig.
Der Angeklagte ist der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einer weiteren Beleidigung schuldig.

Entscheidung

Die Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe verurteilt.