Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Artenschutz Tier Kormoran Gericht OLG Schleswig Datum 22.07.1993 Aktenzeichen 1 L 321/91 Sachverhalt Der Kläger stellte einen Antrag auf Genehmigung zum Abschuss von 20 Kormoranen mit der Begründung, dass sich die Kormorane in den letzten Jahren stark vermehrt hätten. Sie würden andere Populationen wie Schwäne, Gänse, Enten etc. verdrängen. Außerdem bedeute die Vermehrung der Kormorane eine Gefährdung des Lebensunterhalts des Klägers, er sei schließlich ein Fischer und die Kormorane lebten ausschließlich von Fischen. Beurteilung Schon allein aufgrund artenschutzrechtlicher Aspekte hat Kläger keinen Anspruch darauf festzustellen, dass er ohne eine Ausnahmegenehmigung Kormorane abschießen darf. Entscheidung Die Klage wurde abgewiesen. Die Berufung war nicht begründet. Zurück zur Übersicht