Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Hund

AG Worms

29.09.2020

11 Cs 3100 Js 2524/18

Sachverhalt

Die Angeklagte missbrauchte mindestens einen Hund sexuell und zwang ihn unter anderem dazu, sie oral zu befriedigen.

Beurteilung

Da die Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erschien, bestätigte das Amtsgericht Worms einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Damit wurde die Angeklagte zu 40 Tagessätzen à 15 Euro und somit zu einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro verurteilt.

Entscheidung

Die Entscheidung ist rechtskräftig.