Am Tattag brachte der Angeklagte, ein bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretener Bio-Landwirt, gegen 12:00 Uhr ein weibliches Rind zum Schlachthof. Da er diesen Schlachthof seit Jahren nicht mehr genutzt hatte, war er mit den dortigen Abläufen nicht vertraut. Er wählte diesen kürzeren Weg bewusst, um dem Tier aufgrund von Verletzungen einen längeren Transportweg zu ersparen. Ein Tierarzt hatte die Kuh zuvor geröntgt und erklärt, dass eine zeitnahe Schlachtung notwendig sei. Das Tier wies am rechten Vorderlauf eine deutliche Gelenkschwellung auf, lahmte stark und trat während des gesamten folgenden Geschehens mit diesem Bein nicht auf. Der Angeklagte stellte seinen Pkw mit Anhänger an der Verladerampe ab und richtete die Zaunteile so her, dass die Kuh den Hänger nur in Richtung Rampe verlassen konnte. Nach dem Öffnen der Klappe benötigte das Tier trotz gut eingestreuten Bodens einige Anläufe zum Aufstehen. Durch leichte Stöße des Angeklagten an das Gesäß ging die Kuh die Rampe hinauf bis vor die geschlossene Tür des Schlachthofgebäudes. Dem Angeklagten war nicht bewusst, dass er diese Tür selbst öffnen durfte. Kurz darauf stieg ein Schlachthofmitarbeiter über den Zaun und öffnete die Tür. Die Kuh drehte sich jedoch um und lief zurück in Richtung des Anhängers, dessen Klappe der Angeklagte inzwischen geschlossen hatte, sodass das Tier auf der schrägen Rampe stehen blieb. Der Angeklagte trat zunächst mit dem Fuß in Richtung des Kopfes der Kuh, woraufhin diese den Kopf wegdrehte. Nach einem Klaps mit der Hand holte er einen etwa 1,50 Meter langen Stock aus seinem Auto. Mit diesem Stock stieß er zunächst gegen die linke Seite und den Kopf des quer stehenden Tieres. Als sich die Kuh in Laufrichtung zum Gebäude gedreht hatte, stieß er mit dem Stock gegen die hinteren Gliedmaßen sowie unter den Bauch, schlug auf den hinteren Rücken und stach in die rechte Seite. Danach schlug er mindestens drei Mal gezielt auf den verletzten rechten Vorderlauf der Kuh. Es folgten weitere Schläge unter den Bauch, Stiche in die rechte Seite und Stöße gegen den Kopf. Die Kuh zeigte währenddessen deutliche Schmerzreaktionen, schüttelte den Kopf und versuchte den Schlägen auszuweichen. Der Angeklagte wechselte daraufhin die Position und schlug mit dem nun in beiden Händen gehaltenen Stock durch das Gitter des Zauns auf die Rückseite des Tieres. Als sich die Kuh wegdrehte, lief er auf die andere Seite, schlug auf das Gatter und den Kopf des Tieres, stieß den Stock gegen die Gliedmaßen und brachte die Kuh dadurch zum Taumeln. Anschließend stellte er sich auf eine Sprosse des Zauns und schlug von oben herab erst einhändig, dann zweihändig mit Wucht auf den Rücken, das Hinterteil, in die linke Seite und auf den Nacken der Kuh. Die Kuh verharrte nahezu unverändert auf der Rampe und bewegte nur den Kopf in Richtung des Mannes. Danach begab sich der Angeklagte wieder nach unten, schlug gegen die hinteren Gliedmaßen, öffnete den Zaun ein Stück und trat direkt vor die Rampe. Als er der Kuh von oben auf den Rücken schlug, drehte sich das Tier um und kam mit gesenktem Kopf auf ihn zu. Der Angeklagte schlug auf den Nacken- und Kopfbereich, flüchtete hinter den Zaun und schlug diesen gemeinsam mit einem Mitarbeiter zu. Durch den Zaun hindurch stieß er weiter in Richtung des Kopfes der Kuh, woraufhin sich diese wegdrehte. Er öffnete den Zaun erneut, trat an die Rampe und versetzte der Kuh weitere Schläge gegen Rücken und Seite, wobei ein Teil des Stocks absplitterte. Das abgebrochene Stück warf er in den Anhänger und setzte die Misshandlung mit dem verbliebenen Stockteil fort. Schließlich schlug er mehrfach gezielt direkt auf die schmerzhafte Verletzung am rechten Vorderlauf der Kuh, bis diese erneut taumelte. Erst nach diesen intensiven Schlägen auf das verletzte Bein sowie weiteren Schlägen auf Rücken, Hinterteil und Hinterläufe lief die Kuh vorwärts in das Schlachthofgebäude. Der Angeklagte schloss daraufhin die Tür von außen.